Wer ist wann, wielange und in welchem Ausmaß pflegebedürftig? Welche Rechte stehen mir gegenüber der Pflegeversicherung zu? Fragen, die sich manchem von heute auf morgen stellen. Auf diesen Seiten haben wir einige Informationen zusammengetragen.

zum Begriff der "Pflegebedürftigkeit"

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßg wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.

Regelmäßige Verrichtungen sind dabei:

 

Grundpflege

  • Körperpflege
    • Waschen
    • Duschen
    • Baden
    • Zahnpflege
    • Kämmen
    • Rasieren
    • Darm- und Blasenentleerung
  • Ernährung
    • Mundgereches Zubereiten der Nahrung
    • Aufnahme der Nahrung
  • Mobilität
    • Selbständiges Aufstehen
    • Zu-Bett-Gehen
    • An- und Auskleiden
    • Gehen, Stehen
    • Treppensteigen
    • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkaufen, Kochen
  • Reinigen und Beheizen der Wohnung
  • Spülen
  • Wechseln sowie Waschen der Wäsche und Kleidung

Ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser ordnet den Betroffenen in eine der drei Pflegestufen ein.